Wohngeld
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | wohngeldbad-homburgde |
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Zuständige Stelle
Wenn Sie in Bad Homburg v. d. Höhe wohnen, ist die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe für Sie zuständig.
Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die im Hochtaunuskreis wohnen, ist der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises - Fachbereich 50.60 BAföG, Wohngeld und Unterhalt (https://www.hochtaunuskreis.de/) zuständig
Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei ihrer Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, und digitale Infrastruktur unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Der Miet- bzw. Lastenzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.
Persönliche Vorsprachen sind mittwochs von 8 - 12 Uhr und von 14 - 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie per E-Mail: wohngeldbad-homburgde oder telefonisch vereinbaren.
Telefonische Sprechzeit der Wohngeldbehörde
Montag 8 – 12 Uhr unter Tel. 06172 / 100 - 5090
Links und Downloads
- Wohngeldgesetz
- Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Beiblatt zum Antrag auf Wohngeld
- Hinweis zum Antrag auf Wohngeld
- WohngeldrechnerMit dem Wohngeldrechner kann unverbindlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Saskia Giallongo | Familienname A, B, D, E | 06172 100-5094 | Wohngeldbad-homburgde |
Herr Christopher Wendt | Familienname C, S - Z | 06172 100-5091 | wohngeldbad-homburgde |
Frau Lisa-Marie Steidler | Familienname F - K | 06172 100-5098 | wohngeldbad-homburgde |
Frau Anya Chamnongvongse | Familienname L - R | 06172 100-5093 | wohngeldbad-homburgde |