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Kultur, Tourismus, Veranstaltungen und Freizeit

Veröffentlichungsgenehmigung (Stadtarchiv)

Sie brauchen eine Genehmigung vom Stadtarchiv Bad Homburg v. d. Höhe. Sie brauchen die Genehmigung, wenn Sie reproduzierte Archivalien veröffentlichen wollen. Sie können den Antrag online stellen. Sie müssen das Stadtarchiv und die Archivsignatur angeben, wenn Sie Reproduktionen veröffentlichen.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist kostenlos.

Voraussetzungen

  • Sie lesen die Archivsatzung.
  • Die Satzung beschreibt die Aufgaben vom Stadtarchiv Bad Homburg v. d. Höhe. Sie beschreibt die Benutzung vom Stadtarchiv. Sie beschreibt die Archivierung von kommunalen Archivgut. Die Archivsatzung ist vom 30. April 2015.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Zuständige Stellen

Veröffentlichung Archiv

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Thomas Füchtenkamp
    Sachbearbeiter

    Weitere Informationen

    Die Genehmigung ist nur für die genannte Veröffentlichung. Bei einer neuen Ausgabe muss man einen neuen Antrag stellen. Die Regeln von dem Stadtarchiv Bad Homburg v. d. Höhe gelten.

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