Folgende externe Meldestellen stehen für entsprechende Meldungen zusätzlich zur Verfügung:
Die externe Meldestelle des Bundes, die beim Bundesamt für Justiz eingerichtet ist, nimmt ebenfalls Hinweise zu Verstößen aus dem Regelungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes entgegen.
Bundesamt für Justiz: Bundesamt für Justiz
Für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.
BaFin: Home - BKMS System
Für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act) ist die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts zuständig.
Bundeskartellamt: Übersicht