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Jugendgruppen 

Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Träger der freien Jugendhilfe sind anerkannte Vereine und Verbände auf gemeinnütziger Basis. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch und den hessischen Landesvorschriften. An Hand des von der Stadt Bad Homburg erstellten Informationsblattes können Gruppen überprüfen, ob für sie eine Anerkennung möglich ist.

Öffentliche und freie Träger

Öffenliche Träger der Jugendhilfe sind Gemeinden, Landkreise, das Land oder der Bund. Die Zusammenarbeit ist darauf abgestimmt, dass sich die öffentliche Jugendhilfe und die Tätigkeiten der freien Wohlfahrtspflege zum Wohl der Bürger wirksam ergänzen.

Die Bad Homburger Jugendverbände der freien Wohlfahrtspflege werden in ihren Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe von uns sowohl beratend als auch finanziell unterstützt:

  • durch feste Jahresgruppenzuschüsse
  • durch feste Zuschüsse pro Bad Homburger Mitglied
  • durch Zuschüsse zu Freizeiten, Fahrten und Lagern
  • durch die Bereitstellung des "JugendMOBIL" (Bus für 9 Pers.)
  • bei der Beantragung einer Jugendleitercard
  • bei der Zusammenarbeit zur Jugendsammelwoche
Kontaktieren Sie uns gerne
Marina Gröschl
Stellvertretende Fachdienstleitung
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
61343 Bad Homburg v. d. Höhe