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Schiedsämter

Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten können Schiedsämter als unabhängige Stelle dabei helfen, die Auseinandersetzung beizulegen.

Aufgaben

Die Schiedsämter, die nach dem Grundsatz „Schlichten statt richten“ arbeiten, sind im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:

 

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche bis 750 €
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Verletzung der persönlichen Ehre

 

Die Schiedsleute sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und reden zunächst in ruhiger Atmosphäre mit den Beteiligten. Dann wird versucht, ohne dass ein Richterspruch erfolgt, eine Einigung herbeizuführen. Das Hessische Justizministerium informiert umfangreich über Aufgaben und Zuständigkeiten der Schiedsämter. Ausführliche Informationen über Zuständigkeiten, Verfahren und Praxis der Schiedsämter finden Sie außerdem beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt obligatorisch, das heißt, es muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Dadurch sollen die Zivilgerichte entlastet und Streitigkeiten möglichst gütlich beigelegt werden.

Heinrich Walkowski
Landwehrweg 61
Telefon 06172 302297

Stellvertretung
Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk II
 

Sabine Ränsch
Frankenstraße 10
Telefon 06172 44680

Stellvertretung
Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk I

Dr. Karl-Alexander Rastädter
Friedrichsdorfer Straße 17
Telefon 06172 923917
oder 06172 288745

Stellvertretung
Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk IV

Karl-Heinz Hennemann
Hanauer Weg 23
Telefon 0176 34952313

Stellvertretung
Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk V

Gerhard Groll
Ahlweg 24
Telefon 06172 44404

Stellvertretung
Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk IV