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Baulasten

Baulasten stellen eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber den Bauaufsichtsbehörden zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen dar.

Wirksam werden Baulasten mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis, das von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Baulasten gehen beim Verkauf von Grundstücken auf die Rechtsnachfolger über.

Anträge / Formulare

Die nach dem Bauvorlagenerlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum für Baugenehmigungsverfahren notwendigen Formularvordrucke können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Kontaktieren Sie uns gerne
Auskunft Bauaufsicht
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Baulasten, Baulastenverzeichnis
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Zuständige Sachbearbeiter
Benjamin Richter
Sachbearbeiter Baulasten
Dominik Richter
Sachbearbeiter Bezirk 3