Gender Mainstreaming
Das Konzept des Gender Mainstreaming soll die klassische Frauenförderung ergänzen. Es ist nunmehr nicht mehr nur Aufgabe der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, für Geschlechtergerechtigkeit einzutreten, vielmehr sollen die Entscheidungsträger in allen Politik- und Verwaltungsbereichen von vorneherein die unterschiedlichen Interessen von Frauen und Männern in Bad Homburg v.d.Höhe berücksichtigen. Die Stadtverwaltung Bad Homburg v.d.Höhe trägt der politischen Zielvorgabe der Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Einführung der Gender Mainstreaming Strategie durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.3.2005 Rechnung.
Rechtliche Grundlagen:
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Hessische Gemeindeordnung § 4b
Gleichberechtigung von Frau und Mann
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.
Die Frauenbeauftragte der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe setzt sich ein für
- Frauen in allen Lebensbereichen
- die Gleichstellung von Familien- und Erwerbsarbeit
- die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- den Abbau von Benachteiligungen von Frauen und Mädchen
- die Verbesserung der Lebensqualität von Frauen und Mädchen