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Planen und Bauen
Bebauungspläne
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Bebauungspläne der Stadt Bad Homburg einzusehen und sich die Informationen dazu anzeigen zu lassen. Über den Link zur GeoKarte können Sie Bebauungspläne über eine interaktive Karte suchen. 
 
Alle folgend zur Verfügung gestellten Dokumente dienen lediglich zu Informationszwecken. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Für eine planungsrechtliche Beratung stehen Ihnen die angegebenen Ansprechpartner zur Verfügung.

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Sie ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan für die Stadt Bad Homburg wird vom Regionalverband FrankfurtRheinMain erstellt und ist als regionaler Flächennutzungsplan 2010 auf der Website des Regionalverbands einzusehen.

Der Bebauungsplan enthält gebietsbezogen die Angaben für die konkrete Bebaubarkeit der Grundstücke. Er enthält u.a. Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Bei Fragen hinsichtlich der konkreten Bebaubarkeit von Grundstücken ist die Bauaufsicht beratend zuständig.

Im Fall allgemeiner Anfragen zu Bebauungsplänen ist die Stadtplanung zuständig. Dies betrifft zum Beispiel: Aufstellungsbeschlüsse oder Veränderungssperren, laufende oder abgeschlossene Bebauungsplanverfahren oder allgemein zeichnerische oder textliche Festsetzungen.

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Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

Über Bebauungspläne im Verfahren, welche sich aktuell im Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) oder 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch befinden, können Sie Sich im weiteren informieren.

In der Amtlichen Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet zu dem jeweiligen Bebauungsplan erfahren Sie:

  • in welchem Zeitraum die Unterlagen eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden kann.
  • wo die Dokumente darüber hinaus ausgelegt werden
  • in welcher Form Sie eine Stellungnahme dazu abgeben können und
  • die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson/en

 

Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wider und können sich im weiteren Verfahren ändern. Die der jeweiligen Planung zu Grunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften u. dgl.) können während der Dienststunden im Technischen Rathaus der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Bahnhofstraße 16-18 in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung (FB 61), im 3. Obergeschoss eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Diese soll über das zur Verfügung stehende Kontaktformular übermittelt werden: Hier können Sie auch ergänzende Dateien hochladen (max. 20 MB). Bei der Abgabe Ihrer Stellungnahme über das Kontaktformular erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per Mail.
Alternativ können Sie eine Mail an Bauleitplanung@bad-homburg.de senden oder einen Brief an Magistrat der Bad Homburg v. d. Höhe, Fachbereich Stadtplanung PB 61.3, 61343 Bad Homburg v. d. Höhe  schicken. Bei Bedarf kann die Stellungnahme aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Derzeit liegen keine Bebauungspläne öffentlich aus

Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB

Zur Sicherung der Planung für künftige Plangebiete kann die Gemeinde nach § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen mit dem Inhalt, dass

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Bebauungsplan suchen

Rechtskräftige Bebauungspläne finden 

Finden Sie rechtskräftige Bebauungspläne indem Sie die Nummer des Bebauungsplanes oder die betroffene Straße und Hausnummer eingeben und auf "Suchen" drücken.

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