Taxigutscheine - Behindertenfahrdienst
Menschen mit Behinderung können den Behindertenfahrdienst nutzen. Sie können keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Sie können ein Taxi nur schwer nutzen. Sie haben das Merkzeichen aG. Sie haben kein eigenes Auto. Sie können kein Auto von der Familie nutzen. Sie dürfen nicht zu viel Geld verdienen. Sie können auch ein persönliches Budget beantragen. Der Hochtaunuskreis ist zuständig.
Personen mit zu hohem Einkommen bekommen einen Ablehnungsbescheid. Sie wohnen in Bad Homburg v.d.Höhe. Sie können bei der Stadtverwaltung Taxigutscheine beantragen. Sie müssen den Ablehnungsbescheid und den Schwerbehindertenausweis kopieren und beilegen. Sie bekommen ein Heft mit Taxigutscheinen. Sie können damit soziale Kontakte pflegen. Sie können Veranstaltungen besuchen. Sie können nicht zum Arzt fahren. Die Gutscheine sind bis zu einem bestimmten Wert im Monat gültig.