Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Soziales und Wohnen

Parkerleichterungen Schwerbehinderte – orangener Ausweis - Antrag

Der "orangefarbene Parkausweis" ist eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Geltungsbereich: bundesweit. Nicht zu verwechseln mit dem blauen Schwerbehindertenparkausweis.

Hinweis:
Dieser Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)

zum Online-Service
Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Sie können den "orangen Parkausweis" erhalten, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft:
• Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
• Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
• Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt
• Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der oben genannten Personenkreise gleichzustellen sind

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen
  • § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Zuständige Stellen
Handwerkerparkausweis
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Dana Hackenberg
Sachbearbeitung
Weitere Informationen

Es kann bei der Bearbeitung des Antrages zu geringen Zeitverzögerungen kommen, weil das Versorgungsamt im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

zum Online-Service