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Gewerbeabfall

Die neue Gewerbeabfallverordnung, novelliert am 01.08.2017, regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Ziel ist eine Senkung der Müllverbrennung (thermische Abfallbehandlung) beim Gewerbemüll (derzeit rd. sechs Millionen Tonnen im Jahr). Die derzeitige Recyclingquote von 7 Prozent soll auf mindestens 30 Prozent ansteigen.

Was ist neu?

 

Getrennthaltung

Um die stoffliche Verwertungsquote zu erhöhen, sind Abfälle direkt an der Anfallstelle getrennt zu sammeln.

Dokumentation
Die Mengen der getrennt gesammelten Abfälle sind zu dokumentieren. Ebenso müssen Abfallmengen dokumentiert werden, die wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden konnten. Diese "Mischabfälle" sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzuführen.

Keine Gewerbeabfälle auf dem Wertstoffhof

Bitte beachten Sie, dass auf dem Wertstoffhof keine Gewerbeabfälle angenommen werden, da bei einer Abgabe aufgrund fehlender Wiegung keine Dokumentation erfolgen kann.

Gewerbetreibende wenden sich bitte an einen Privatentsorger. Unter dem Suchbegriff: „private Entsorger Rhein-Main“ in Ihrer Internet-Suchmaschine finden Sie mögliche Anlaufstellen.