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Lärmschutz

Auch die Stadt Bad Homburg ist von Fluglärm betroffen, eine stadteigene Messstation dokumentiert die Schallimmissionen.

Langfristige eigene Messungen zeigen gemäß einer gutachterlichen Bewertung eindeutig, dass alle Richt- und Grenzwerte deutlich unterschritten werden.

Fluglärm ist in der Rhein-Main-Region auf Grund des hohen Flugverkehrs am Frankfurter Flughafen ein wichtiges Thema. Bei den Überflügen landender und startender Maschinen sind verschiedene Bereich der Region unterschiedlich von Fluglärm betroffen.

Der Bereich der Stadt Bad Homburg wird insbesondere bei Ost-Wind (ca. 30% des Jahres) durch eine Abflugroute tangiert. Auf der sogenannten Flugroute 07-Kurz fliegen kleine und mittlere startende Maschinen über Bad Homburg. Dies erfolgt allerdings nur in der Zeit von 7-22 Uhr, in der sonstigen Zeit gilt dort ein Flugverbot. Bad Homburg wird auch durch den Landeanflug tangiert, der zu den Betriebszeiten des Flughafens (5.00 bis 23.00 Uhr) teilweise auch über die Gemarkung Bad Homburg erfolgt; in den Nachtstunden gilt grundsätzlich ein Flugverbot.

Aus verschiedenen Gründen, wie Sicherheitserfordernissen (z. B. bei Gewitter) finden auch immer wieder außergewöhnliche Änderungen in den An- und Abflügen – auch einzelner Maschinen statt, die durch die zuständige Flugsicherung angewiesen werden.

Förderprogramm für Lärmschutzfenster

Die Stadt Bad Homburg bezuschusst den Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren.

Das Förderprogramm der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau lärmdämmender Fenster wurde am 17.07.2003 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Jeder natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts ist es seither möglich für die in ihrem Eigentum stehende bzw. gemietete Wohnung einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren gemäß den Richtlinien zu stellen. Bezuschusst wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafräume, Wohnküchen) in Wohnungen, die einem hohen Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind und vor dem 01.01.1972 bezugsfertig waren. Förderfähig sind die Einbaumaßnahmen, wenn der Abstand zwischen Fenster und Fahrbahnrand nicht mehr als 10 m beträgt und die neu eingebauten Fenster eine Dämmung (Lärmpegeldifferenz von innen zu außen) von mindestens 35 dB (A) bewirken.

 

Förderung

Es kann ein Zuschuss in Höhe von max. 40 % der zuschussfähigen Kosten bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Programm gewährt werden. Die maximal zuschussfähigen Kosten errechnen sich aus 350 ,-- € pro qm Fensterfläche, 65 ,-- € pro Fenster für die Kosten des Einbaus, sowie 400 ,-- € zusätzlich für schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen pro Schlafraumfenster.

 

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

 

  • Angebot der ausführenden Firma mit Angabe des Schallschutzwertes und der Fenstermaße
  • Fotografie oder Grundriss des Hauses, woraus ersichtlich ist, welche Fenster ausgetauscht und mit Schallschutzglas ausgestattet werden (bitte markieren)
  • Grundbuchauszug der Abteilung 1 oder Kaufvertrag
  • Wird die Maßnahme vom Mieter durchgeführt, ist die Einverständniserklärung des Vermieters vorzulegen.

Flugverkehrsdarstellung

Das "Umwelthaus" ermöglicht in seinem informativen Zugriff auf Flugverkehrs- und Lärmdaten rund um den Frankfurter Flughafen auch die Darstellung und Abfrage der Bad Homburger Messstation. Die Angaben u. a. zu Fluglärm, Flughöhe, Fluggeschwindigkeit oder Flugzeugtyp können fast live - mit max. 2 Stunden Zeitverzögerung und rückwirkend abgefragt werden.

Auch der Deutsche Fluglärmdienst bietet einen ähnlichen Abfrageservice.

© Umwelthaus
Kontaktieren Sie uns gerne
Holger Fröhlich
Leitung Umwelt- und Landschaftplanung
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Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
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