Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Altlastenkataster - Auskunft

In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

Altflächendatei: https://www.hlnug.de/themen/altlasten/altflaechendatei

Unterlagen

Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks in Bad Homburg v. d. Höhe an

Stadtteil / Ortsteil,

Straße und Hausnummer.

Hilfreich sind auch:

Gemarkung, Flur und Flurstücksbezeichnung,

Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

Gebühren

 Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

Rechtsgrundlagen

• Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen zur Sanierung Altlasten) http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/

• Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung)

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AltLast_BodSchGHErahmen

• Altflächendatei-Verordnung

 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AltFlDatVHErahmen

Wir sind gerne für Sie da!
Helmut Hamann
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Stadtverwaltung
61343 Bad Homburg v.d.Höhe