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Wahlen

Hessische Landtagswahl am  8. Oktober 2023

 

Hessen wählt einen neuen Landtag am 8. Oktober 2023 – alle wichtigen Informationen für Bad Homburg

Am Sonntag, 8. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. In Bad Homburg v. d. Höhe werden voraussichtlich rund 36.000 Bürgerinnen und Bürger für die Wahl zum Hessischen Landtag wahl- und stimmberechtigt sein. Wahl- und stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
 
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die für fünf Jahre gewählt werden. Gewählt wird bei der Landtagswahl nach der personalisierten Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Wahlkreisabgeordnete und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt.

Wahlbenachrichtigungen

Ab dem 28. August 2023 werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl an die Bad Homburger Bürgerinnen und Bürger versendet. Diese beinhaltet unter anderem den Wahltag, die Wahlzeit, den barrierefreien Wahlraum sowie Informationen zur Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt.

Bitte beachten, dass es bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Wer bis zum 16. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und beim Wahlamt nachfragen.

Briefwahl

Das Wahlbüro empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, die benötigt wird, um über das Internet Briefwahlunterlagen zu beantragen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag online mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung zu stellen. Die personalisierten Daten können mit dem Smartphone eingelesen und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Online-Antrag kann aber auch auf www.bad-homburg.de gestellt werden. Dazu werden die Nummer des Wahlbezirks und die Wählerverzeichnis-Nummer benötigt, die sich auf der Wahlbenachrichtigung befinden. Der Online-Service „Briefwahl-Antrag“ wird ab dem 30. August 2023 freigeschaltet.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich (Post, Fax), persönlich (aber nicht telefonisch) oder per E-Mail, wahlen@bad-homburg.de, zu beantragen. Anzugeben sind Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 28. August 2023.

Wahlbüro

Des Weiteren kann ab Montag, 28. August 2023, im Briefwahlbüro gewählt oder die Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Dazu bitte ein Ausweisdokument und am besten auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Um einen Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person zu stellen, wird eine schriftliche Vollmacht (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) benötigt.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Technischen Rathaus, Bahnhofstraße 16-18, im Glaspavillon. Die Öffnungszeiten sind:

Montag 8.00 – 16.00 Uhr (Laternenfestmontag, 4. September, bis 12 Uhr)

Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr

Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein zur Landtagswahl muss dem Wahlbüro bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Es steht am Rathaus zur Abgabe der Wahlunterlagen der Hausbriefkasten am Eingang Rathauspassage/ Louisenstraße zur Verfügung.

Wahlhelferinnen und -helfer

Die Abwicklung der Wahlen ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Für diesen Einsatz im Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld bezahlt. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe benötigt ca. 550 Wahlhelferinnen und -helfer, die in den Urnen- und Briefwahlbezirken am Wahlsonntag unterstützen möchten.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder müssen zur Landtagswahl selbst wahlberechtigt sein, dies sind also:

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie
  • in Hessen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

 

Interessierte werden gebeten, für ihre Bewerbung das städtische Online-Formular zu nutzen. Den Link zur Online Bewerbung gibt es auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Online Services von A-Z“ unter dem Buchstaben „W“:

https://www.bad-homburg.de/de/stadt/rathaus/online-services

Das Wahl-Team der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beantwortet mögliche Fragen per Mail unter wahlen@bad-homburg.de oder auch telefonisch unter den Tel.-Nummern: 06172/100 3119 oder -3112.

Nützliche Links

Bitte aktuelle Hinweise zur Landtagswahl auch auf der städtischen Homepage www.bad-homburg.de beachten. Darüber hinaus steht auf den Kampagnen-Seiten der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung www.hessen-und-jetzt.de und www.deinedemokratie.de viel Wissenswertes rund um die Landtagswahl zur Verfügung.

Außerdem empfiehlt sich ein Blick auf die Wahlseite der Hessischen Landesregierung für detaillierte Informationen: https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen

Kontakt 

 

Mail: wahlen@bad-homburg.de

Telefonisch: 

  • Vanessa Altinok       06172 100 3112
  • Birgit Brill                    06172 100 3119