Bad Homburg v. d. Höhe. Am Sonntag, 15. März 2026, steht die hessische Kommunal- und Ausländerbeiratswahl an. In Bad Homburg haben bereits rund 9.000 der 48.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Bei den Kommunalwahlen werden nach fünf Jahren wieder die Vertretungen der Stadtverordnetenversammlung, des Landkreises, der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates gewählt.
Informationen zur Briefwahl
Briefwahl kann online über die städtische Homepage unter www.bad-homburg.de/wahlen oder über den aufgedruckten QR-Code der Wahlbenachrichtigung noch bequem bis 10. März 2026 (um sicherzustellen, dass die Post noch rechtzeitig bei den Wählerinnen und Wählern eintrifft) beantragt werden.
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben noch bis Freitag, 13. März 2026, 13 Uhr, die Möglichkeit, im Briefwahlbüro des Technischen Rathauses (Glaspavillon), Bahnhofstraße 16 – 18, ihre Briefwahlunterlagen abzuholen oder auch direkt zu dort wählen.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind wie folgt:
Montag und Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag (13. März 2026): 08.00 – 13.00 Uhr
Rücksendung des orangenen Wahlbriefes:
Die orangenen Wahlbriefe müssen bis zum Wahlsonntag, 15. März 2026, spätestens 18 Uhr, im Hausbriefkasten des Rathauses (Eingang Louisenstraße) eingeworfen werden oder persönlich im Stadtbüro (Öffnungszeiten bitte beachten) sowie im Briefwahlbüro abgegeben oder fristgerecht per Post zugeschickt werden.
Die Deutsche Post empfiehlt spätestens drei Tage vor dem Wahltermin den Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Postfiliale.
Wählen im Wahllokal
Wichtiger Hinweis: Wählerinnen und Wähler, die bereits Briefwahlunterlagen und damit einen Wahlschein beantragt haben und am Wahlsonntag doch lieber ihr Wahllokal aufsuchen möchten, können ihre Stimme nur dann abgeben, wenn sie den Wahlschein mitbringen – anderenfalls darf eine Stimmabgabe nicht erfolgen.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind ein Ausweisdokument sowie – wenn sie vorliegt – auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Aus der Wahlbenachrichtigung ist auch das jeweilige Wahllokal (alle barrierefrei) zu entnehmen.
Mit ersten Trendwahlergebnissen wird am späten Sonntagabend gerechnet. Wegen des komplizierten Wahlsystems (Kumulieren und Panaschieren) werden am Wahlabend zunächst nur die Stimmzettel gezählt, auf denen die Wähler per Listenkreuz gewählt haben.
Verwaltung am 16. und 17. März geschlossen
Aufgrund der Auswertung der kumulierten und panaschierten Stimmzettel durch die sogenannten Auszählungswahlvorstände, bleiben die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen am Montag und Dienstag (16. und 17. März 2026) für den dienstlichen Publikumsverkehr geschlossen. Die Räume der Auszählungswahlvorstände und die Zugänge hierzu bleiben geöffnet, um die Öffentlichkeit der Ergebnisermittlung zu gewährleisten.
In den Kitas, den Jugendclubs, der Erziehungsberatungsstelle und der Spiel- und Lernstube findet der reguläre Dienstbetrieb statt. Die Stadtbibliothek ist am Dienstag ab 11 Uhr wieder für Publikum geöffnet.
Am Wahlabend, 15. März 2026, lädt die Stadt ab 18.30 Uhr zum öffentlichen Einsehen der ersten Prognosen und Hochrechnungen ins Rathaus (Raum 133) ein.
Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten des Briefwahlbüros und Ansprechpartnern des Wahlamtes in Bad Homburg gibt es auf der städtischen Homepage unter www.bad-homburg.de/wahlen.