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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig . Die Aufgaben umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die darauf abzielen, das geordnete Zusammenleben in Bad Homburg v. d. Höhe zu gewährleisten. 

Das Ordnungsamt arbeitet eng mit anderen kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Polizei zusammen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiv zu gewährleisten.

Unter anderem ist das Ordnungsamt für die folgenden Aufgaben zuständig:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Überwachung der Einhaltung von Vorschriften im öffentlichen Raum, z.B. im Zusammenhang mit Straßenmusik, Lagerfeuer, Grillen oder Plakatierung, Präsenz zur Gewährleistung der Sicherheit.

  • Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs, Ahndung von Verkehrsverstößen, Überwachung von Parkregelungen und der Straßenverkehrssicherheit.

  • Das Veranstaltungskoordinationsbüro im Bereich 32.1 – Sicherheit und Ordnung ist die zentrale Abstimmungsstelle für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen. Nach Eingang Ihres Antrags übernimmt das Veranstaltungskoordinationsbüro die Abstimmung mit allen erforderlichen Fachbehörden sowie mit der Polizeistation Bad Homburg v. d. Höhe. So stellen wir sicher, dass Ihre Veranstaltung reibungslos und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden kann.

     


     

    Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen

    Gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz sind alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke angeboten werden, anzeigepflichtig. Zusätzlich benötigen auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste im Sinne der Gewerbeordnung eine Genehmigung.

    Nicht anzeigepflichtig sind hingegen:

    • Private Veranstaltungen wie Heiratsanträge, Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, sofern diese nicht in Parkanlagen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe oder dem öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.
    • Veranstaltungen, bei denen keine Speisen und/oder Getränke angeboten werden.

     


     

    Detaillierte Informationen und Antragsverfahren

    Umfassende Informationen zu den verschiedenen Veranstaltungskategorien sowie zum genauen Ablauf des Antrags- und Genehmigungsverfahrens finden Sie in der nachfolgenden Tabelle und den angefügten Dokumenten.

     


     

    Digitale Antragsstellung über die Online-Services der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

    Mit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes sind die Behörden dazu angehalten, ihre Dienstleistungen auch online anzubieten. Über den Link gelangen Sie direkt zum Antragsportal des Veranstaltungskoordinationsbüros. Dort können Sie Ihre Veranstaltung bequem online anzeigen und die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hochladen.

     

    Bitte beachten Sie: Wir bitten Sie, Ihre Anträge ausschließlich über das Antragsportal der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zu stellen. Dabei ist das Einhalten der Vorlauffristen von vier, acht bzw. zwölf Wochen zwingend einzuhalten.

     


     

    Kontakt und Beratung

    Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veranstaltungskoordinationsbüros jederzeit gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung Ihrer Veranstaltung und helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten weiter.

    Veranstaltungskoordinationsbüro
    Unsere Anschrift
    Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
    Technisches Rathaus
    Bahnhofstraße 16-18
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe
    Unsere Anschrift
    Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
    61343 Bad Homburg v. d. Höhe
    Unsere Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

    Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

  • Sicherstellung der Sauberkeit und Sicherheit öffentlicher Straßen und Plätze, Durchführung von Maßnahmen zur Straßenreinigung sowie Schneeräumung und Glättebekämpfung im Winter

  • Bekämpfung von illegalen Müllablagerungen, Maßnahmen zur Sauberkeit im öffentlichen Raum.

    Wer also im Stadtgebiet von Bad Homburg v.  d. Höhe illegal entsorgten Abfall entdeckt oder entsprechende Beobachtungen gemacht hat, kann dies dem Ordnungsamt über die Online-Services, schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitteilen. Das Ordnungsamt informiert daraufhin den städtischen Betriebshof  die ordnungsgemäße Entsorgung vorzunehmen, ermittelt mögliche Verursachende und leitet Bußgeldverfahren ein. Die Beseitigung der Abfälle erfolgt in der Regel zeitnah durch den städtischen Betriebshof.

  • Veranlassung der Beseitigung von Hindernissen auf öffentlichen Straßen, z.B. umgestürzte Bäume oder verlorene Ladung, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, z.B. der Feuerwehr oder dem Betriebshof, zur schnellen Beseitigung von Gefahrenstellen.

  • Ein Schädlingsbefall – insbesondere durch Ratten – stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern kann auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe nehmen Ihre Hinweise auf Schädlingsbefall entgegen und verschaffen sich bei Bedarf ein Bild vor Ort.

    Wichtig:
    Bei einem Befall auf privatem Grund sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gestzlich verpflichtet geeignete Bekämpfungsmaßnahmen eigenständig einzuleiten.

     


     

    Vorbeugung ist der beste Schutz

    Mit einfachen Maßnahmen können Sie aktiv zur Schädlingsvermeidung beitragen:

      • Halten Sie Müllplätze sauber und Mülltonnen stets geschlossen.
      • Lagern Sie gelbe Säcke und Hausmüll an für Ratten unzugänglichen Orten – stellen Sie diese erst am Abfuhrtag an die Straße.
      • Entsorgen Sie keine Speisereste über die Toilette.
      • Entfernen Sie regelmäßig Fallobst und kompostieren Sie ausschließlich Grünabfälle.
      • Vermeiden Sie dichte, bodenbedeckende Bepflanzung.
      • Lassen Sie keine Fressnäpfe für Haustiere im Freien stehen.
      • Achten Sie bei Freilandhaltung von Tieren auf Sauberkeit und entfernen Sie Futterreste nach jeder Fütterung.
      • Füttern Sie Vögel maßvoll und vermeiden Sie Futter auf dem Boden – entfernen Sie Futterreste regelmäßig.
      • Beachten Sie das Fütterungsverbot von Tieren in Park- und Grünanlagen sowie im öffentlichen Verkehrsraum.

     

    Merke:

    Kein Nahrungsangebot, kein Unterschlupf – Vermeidung von Ratten! 

     


     

    So erkennen Sie einen Rattenbefall

      • Sichtungen: Wiederholte Beobachtungen von Ratten an einem Ort.
      • Kotspuren: Frischer, glänzender Kot in typischer Form (spindel- oder bananenförmig).
      • Nagespuren: An Müll, Kabeln, Pflanzen oder Lebensmitteln.
      • Rattenlöcher: Etwa 5–10 cm Durchmesser, oft mit Erdaushub.
      • Schmierspuren: Dunkle Fettspuren entlang von Laufwegen.
      • Laufspuren: Abgestorbene Graswege zu Erdbauten.
      • Geruch: Ammoniakähnlicher Geruch in betroffenen Bereichen.


     

    Was tun bei einem Befall?

      • Melden Sie den Befall dem Ordnungsamt (Kontaktdaten siehe unten).
      • Private Grundstücke: Eigentümer sind laut § 1 Abs. 1 SchädlBekV zur Bekämpfung verpflichtet. Beauftragen Sie idealerweise einen geprüften Schädlingsbekämpfer.
      • Öffentliche Flächen: Die Stadt übernimmt über den Betriebshof die Bekämpfung auf Straßen, Plätzen, in Grünanlagen, Bachläufen und im Kanalnetz.

     

    Bei nicht erfolgter Bekämpfung kann eine Ordnungsverfügung erlassen werden, um die Durchführung der Maßnahmen - auch zwangsweise und auf Kosten der Verursachenden -  sicherzustellen.

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    Montags-Freitags von 6:15 - 21:45 Uhr

     

    Außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt die Polizei dringliche Aufgaben der Ordnungsbehörde.

    Telefon: 06172 - 1200