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Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung

Versammlung - Anmeldung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug plant, muss diese Veranstaltung gemäß dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe, also bevor Teilnehmenden eingeladen oder Aufrufe über Medien verbreitet werden, bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.

Nach der Anmeldung prüft die Versammlungsbehörde die geplante Veranstaltung und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, wie z.B. die Festlegung von Auflagen oder den Einsatz von Sicherheitskräften (Beschränkungsverfügung).

Für weitere Informationen zur Anmeldung und den rechtlichen Vorgaben, kontaktieren Sie bitte die Versammlungsbehörde.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

 

Die Anmeldung einer Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel ist grundsätzlich formlos möglich, muss jedoch bestimmte Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin,
    • Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die geplante Route,
    • Anzahl der Ordner,
    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
    • vorgesehene Hilfsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente).

Bei Bedarf werden im Vorfeld Kooperationsgespräche mit dem Veranstalter / der Veranstalterin geführt, um den Ablauf und die Durchführung der Versammlung zu klären und mögliche Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder unter 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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