Haben Sie eigenes Einkommen? Sie können trotzdem Anspruch auf die Übernahme des Kostenbeitrags haben. Dafür ist eine individuelle Prüfung nötig.
A. Leistungsempfänger
Diese Punkte müssen erfüllt sein:
1) Sie bekommen Leistungen nach
• SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• SGB XII (Sozialhilfe)
• AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
• Kinderzuschlag
• Wohngeldzuschuss (kein städtischer Mietzuschuss)
2) Sie haben einen gültigen Bad-Homburg-Pass oder ein geringes Einkommen.
B. Bedarfsermittlung
Ihr Familieneinkommen wird mit dem Bedarf verglichen. Wenn Ihr Familieneinkommen kleiner ist als der Bedarf, müssen Sie den Kostenbeitrag nicht zahlen.
Der Bedarf besteht aus diesen Punkten:
1) Viel Geld für den Haushaltsvorstand
2) Weniger Geld für jedes weitere Familienmitglied
3) Kosten der Unterkunft (ohne Heizung und Strom)
1. Bad Homburger/-innen, die Leistungen nach dem:
• SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• SGB XII (Sozialhilfe)
• AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bekommen, legen bitte nur den aktuellen Bewilligungsbescheid des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises vor.
2. Bad Homburger/-innen, die einen gültigen Bad-Homburg-Pass haben, müssen nur den gültigen Bad-Homburg-Pass mit ihrem Ausweisdokument zeigen. Für die Berechnung eines Anspruches, sind diese Unterlagen nötig:
• Nettogehaltsabrechnung der letzten Monate / bei Selbstständigen: Letzter gültiger Einkommensteuerbescheid und aktuelle Gewinnermittlung
• Nachweis über alle Einkünfte (Wohngeldbezug, städtischer Mietzuschuss, Kindergeldzuschuss, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.)
• Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen
• Nachweis über Elterngeld
• Nachweise über abgeschlossene Versicherungen
• Lebensversicherung
• Altersvorsorge
• Gewerkschaftsbeiträge
• Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
• Nachweis über zu leistende Unterhaltszahlungen
• freiwillige Krankenversicherung (bei Selbstständigen und Beamten)
• Betreuungsvertrag der Kita
• Mietvertrag Bei vorhandenem Eigentum:
• Kreditverpflichtungen getrennt nach Zins- und Tilgungsleistungen
• Nachweise über Nebenkosten ohne Heizung (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwassergebühren, Schornsteinfegerkosten, Haushaftpflicht- und Brandversicherung) Außerdem können Kreditverpflichtungen berücksichtigt werden, die für Möbelbeschaffungen aufgrund Hausstandsgründung, Geburt eines Kindes, Trennungs- und Scheidungssituation oder ähnlichem entstanden sind. Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen können im Einzelfall anerkannt werden