Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerbeabmeldung

Wenn es meldepflichtige Änderungen in einem bestehenden Gewerbe gibt, müssen Sie das als natürliche (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien) innerhalb von 6 Wochen das dem Gewerbeamt melden.


Anzeigepflichtig sind folgende Veränderungen:
1. Einzelgewerbetreibende:

  • Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk
  • Beendigung eines Gewerbes


2. Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG):

  • Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk
  • Beendigung eines Gewerbes
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer GmbH / OHG
Zum Online-Service
Kosten & Zahlungsweise

Für die Bearbeitung der Gewerbemeldeverfahrens 28,- €
Für den gesiegelte Gewerbeauszug (Nachweis für den Gewerbetreibenden) 8,- €

Voraussetzungen
  • Der Gewerbesitz muss in Bad Homburg ansässig gewesen sein
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Nicht-EU-Bürgern wird zusätzlich der Nationalpass und der Aufenthaltstitel benötigt
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen

§§ 11, 14, 15 Gewerbeordnung und die Gewerbeanzeigeverordnung

Zuständige Stellen
Gerwerbean- ab- und ummeldungen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus

Mitarbeiter/innen

Zum Online-Service