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Arbeit, Steuern und Finanzen

Feilbieten von Waren (Verkaufserlaubnis) - Antrag

Du bietest manchmal Waren auf Messen, Ausstellungen oder öffentlichen Festen an. Du hast eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde. Du hast keine Reisegewerbekarte. Du brauchst eine Erlaubnis von der Gewerbeordnung.

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Kosten & Zahlungsweise

  • Eine Gebühr von viel Euro ist fällig.
  • Sie zahlen mit einem Kostenbescheid.

Voraussetzungen

  • Man muss erwachsen sein.
  • Man muss Geschäfte machen können.
  • Man muss die Erlaubnis bei der Behörde am Verkaufsort beantragen.
  • Natürliche Personen brauchen ihren Ausweis für die Erlaubnis. Juristische Personen brauchen den Auszug vom Handelsregister, die Bescheinigung von der Gewerbeanmeldung und den Ausweis von den gesetzlichen Vertretern.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Absatz 1 Ziffer 1 von § 55a der Gewerbeordnung

Zuständige Stellen

Gewerbe

Kontakt

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