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Bauen und Versorgung

Trassenauskunft / Planauskunft - Antrag

Bestandspläne Ortskanalisation
Zur Planung von Baumaßnahmen, die den öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen, sowie zur Planung von baulichen Anlagen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden sollen, erhalten Sie als Bauherr oder Planer von uns Ausschnitte aus den Bestandsplänen der öffentlichen Abwasseranlage. Die Ausschnitte erhalten Sie in der Regel als PDF-Datei für einen DIN-A4 Ausdruck im Maßstab 1:500. Umfangreichere Planauskünfte bedürfen der Absprache.

Bestandspläne über private Grundstücksentwässerungsanlagen liegen nicht vor. Im privaten Wohnungsbau ist es nicht üblich, nach Abschluss einer Maßnahme Bestandspläne zu erstellen. In der Regel liegen uns deshalb Genehmigungsplanungen vor, die jedoch zum Teil stark von der Ausführung abweichen können.

 

HINWEISE ZUR KANALNETZAUSKUNFT

Wir erteilen unsere Trassenauskünfte im PDF-Format per E-Mail. Mit dem Erhalt der Übermittlungs- und der Lesebestätigung der E-Mail gehen wir davon aus, dass die Trassenauskunft vollständig und korrekt übermittelt wurde. Der Empfänger hat die Vollständigkeit und Leserlichkeit der übermittelten Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen. Der Empfänger hat ebenfalls zu prüfen, ob der übermittelte Planausschnitt seinem jeweiligen Vorhaben genügt. Sollten sich dem Empfänger die Unterlagen vollständig oder teilweise nicht erschließen, ist unverzüglich Kontakt mit uns aufzunehmen.

Die Darstellung dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage, der Liegenschaften und Leitungen im Zusammenhang mit den Anrainergrundstücken. Um Grundstücksgrenzen rechtsverbindlich festzulegen, müssen im Bedarfsfall die Grundstückseigentümer über den Grenzverlauf befragt, sowie die amtlichen Behelfe des zuständigen Vermessungsamtes zugrunde gelegt werden! Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe übernimmt daher keinerlei Haftung gegenüber der Datengenauigkeit und der Rechtssicherheit.

Die Erstellung des Kanalkatasters erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Daten dienen nur zur Information ohne Verbindlichkeit. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch. Alle Maße sind vor Ort zu prüfen. Die Mindestüberdeckung des öffentlichen Kanals lässt sich aus den Angaben von Sohl- und Deckelhöhe dem Plan entnehmen. Die Überdeckung und die Lage der Leitungen können sich durch z.B. Straßenbauarbeiten ändern. Sie sind deshalb verpflichtet, die tatsächliche Tiefe und Lage der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen z.B. Ortung oder Suchschlitze in Handschachtung zu prüfen.

Wir arbeiten fortwährend an der Verbesserung unseres Datenbestandes. Wir bitten Sie, uns festgestellte Fehler, Differenzen oder Widersprüche in den Bestandsplänen unverzüglich zu melden.

Die Planauskunft ist auf 1 Monat befristet und gilt nur für das in dem Planausschnitt dargestellten Gebiet.

Das Urheber- und Eigentumsrecht an den Daten verbleibt ausschließlich bei der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie Weitergabe dieser Daten und Ergebnisse, die durch Ableitung aus diesen Daten entstanden sind, an Dritte darf nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers/ Eigentümers erfolgen.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Es muss der Grund und das berechtigte Interesse benannt werden, zu welchem Zweck und in welcher Funktion der Antrag auf Planauskunft gestellt wird.

Selberklärung Eigentümer/ in des Grundstücks zu sein oder eine Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen

Die Städtische Abwassersatzung 

Zuständige Stellen
Entwässerungsgenehmigung
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Weitere Informationen

Handelt es sich um Planauskünfte, die in Verbindung mit der Grundstücksentwässerung stehen, sollte dieses mit erwähnt werden, da in diesem Zusammenhang Informationen an die Hand gegeben werden, die das Verfahren zur Planung der Grundstücksentwässerungsanlage und dem dazugehörigen Antragsverfahren erläutern.

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