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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Führungszeugnis - Antrag

Der Online-Services "Beantragung eines Führungszeugnisses" stellt eine Weiterleitung zum Bundesamt für Justiz dar. Alternativ können Sie ein Führungszeugnis auch bei der zuständigen Meldebehörde vor Ort beantragen. Entscheiden Sie sich für den Online-Weg, ist die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe nicht für die Sachbearbeitung und ggf. Rückfragen zuständig. 

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Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:

Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Als Antragsteller können Sie in dem Fall aber verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v .d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

zur Weiterleitung
Kosten & Zahlungsweise
  • Kosten: 13,00 EUR
  • zahlbar per EC-Karte vor Ort
Voraussetzungen
  • Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
  • 1.) Personalausweis/Reisepass 2.) Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens 3.) Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

 

Zuständige Stellen

Bundesamt für Justiz

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich.

Ausnahme: Schriftliche Beantragung eines Führungszeugnisses ist nur möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt und die entsprechende Gebühr beigelegt wurde.

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