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Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerbeummeldung

Sofern es meldepflichtige Änderungen in einem bestehenden Gewerbe gibt, müssen Sie das als natürliche (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien) innerhalb von 6 Wochen das örtlich zuständige Gewerbeamt des Betriebssitzes melden.
Anzeigepflichtig sind folgende Veränderungen:

1. Einzelgewerbetreibende

  • Wechsel der Betriebsstätte und des Wohnsitzes
  • Namensveränderungen
  • Tätigkeitsveränderungen

 

2. Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)

 

  • Wechsel der Betriebsstätte
  • Wechsel des Wohnsitzes eines Geschäftsführers oder Gesellschafters
  • Umfirmierungen oder Namensveränderungen eines Geschäftsführers oder Gesellschafters
  • Tätigkeitsveränderungen
  • Wechsel der gesetzlichen Vertreter oder die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,

3. bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen

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Kosten & Zahlungsweise

Für die Bearbeitung der Gewerbemeldeverfahrens 28,-- €
Für den gesiegelte Gewerbeauszug (Nachweis für den Gewerbetreibenden) 8,-- €

Voraussetzungen
  • Bei einer Hauptniederlassung muss der Gewerbesitz in Bad Homburg ansässig sein
  • Bei einer Zweigstelle oder unselbstständigen Zweigstelle muss der Nachweis des Sitzes der Hauptniederlassung erbracht werden
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen

§ 11, 14, 15 Gewerbeordnung und die Gewerbeanzeigeverordnung

Zuständige Stellen
Gerwerbean- ab- und ummeldungen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus

Mitarbeiter/innen

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