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Services vor Ort

eID-Karte - Beantragung

Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, aber die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen    Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island oder Liechtenstein) besitzt, hat mit der eID-Karte die          Möglichkeit, seine Identität im Internet nachzuweisen und damit behördliche sowie geschäftliche Angelegenheiten online      zu erledigen.  

Die eID-Karte kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.

 

Das Ausweisdokument kann vorab ungültig werden, wenn

·      die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt wurde

·      weitere persönliche Daten nicht (mehr) zutreffen

·      der RFID-Chip beschädigt ist

 

Die sichtbaren Daten auf der eID-Karte umfassen:

·      Dokumentennummer

·      Vor- und Familienname sowie ggf. Doktortitel

·      Tag und Ort der Geburt

·      Ablaufdatum

·      Ausstellende Behörde

·      Zugangsnummer (CAN)

 

Auf dem RFID-Chip sind zudem folgende Daten gespeichert:

·      Geburtsname

·      ggf. Ordens- oder Künstlername

·      Geschlecht

·      Staatsangehörigkeit

·      aktuelle Meldeadresse (Hauptwohnsitz)

·      Ausstellungsdatum (Beginn der Gültigkeit)

Kosten & Zahlungsweise

Die Gebühr beträgt 37,00 € und kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für die Ausstellung Ihrer eID-Karte            zuständig.                                                                                                                                                                                                                           Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, liegt die Zuständigkeit bei der vom Auswärtigen Amt bestimmten deutschen Auslandsvertretung. 

Die Person, für welche die Karte bestimmt ist, muss zur Beantragung persönlich erscheinen. Die Beantragung durch eine        bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

·  Gültiges Ausweisdokument (Pass oder Ausweis), ausgestellt von Ihrem Heimatstaat

·  Nachweis eines begründeten Interesses bei Beantragung einer neuen eID-Karte vor Ablauf der Gültigkeitsdauer

 

 

Weitere Informationen

Ist Ihre eID-Karte verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar, müssen Sie den Verlust beim Stadtbüro anzeigen.                       Sollten Sie sie wiederauffinden, müssen Sie auch dies dem Stadtbüro melden.                                                                                     Nachdem Sie den Verlust angezeigt haben, können Sie auch gleich eine neue Karte beantragen.

Seit dem 01.05.2025 können Sie sich eine beantragte eID-Karte gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 € auch direkt nach Hause (Hauptwohnsitz) schicken lassen. Vorausgesetzt, Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet, sind an dem Tag der                  Zustellung zu Hause anzutreffen und besitzen ein gültiges Ausweisdokument (Pass oder Ausweis), um sich dem Postzustelldienst gegenüber auszuweisen. 

Zuständige Stellen

Stadtbüro und Wahlen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Stadtbüro
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten Stadtbüro

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 18:00

 

Öffnungszeiten Rathausinfo

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 17:00

Mitarbeiter/innen

Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice, Leiter Stadtbüro und Wahlen