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Soziales und Wohnen

Sorgeregister - Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge

Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

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Voraussetzungen
  • Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis der antragstellenden Person
  • § 58a SGB VIII
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