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Soziales und Wohnen

Zuschüsse zu Kinder- und Jugendreisen (Kindererholungszuschuss)

Ferienreisen von Bad Homburger Kindern und Jugendlichen können - unabhängig von städtisch organisierten Reiseangeboten - finanziell bezuschusst werden.

Unterstützungsfähig sind alle Reiseangebote, die vom Veranstalter als ausgewiesene Kinder- und Jugendreisen mit Betreuung angeboten werden. Das betrifft alle Reisen, die von einem anerkannten Jugendhilfeträger, einer anerkannten Jugendgruppe oder von einem speziellen Jugendreiseveranstalter angeboten werden.

Reisen zu Verwandten und anderen Privatpersonen sowie Reisen in Begleitung der Erziehungsberechtigten oder anderen privaten Personen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach dem Familieneinkommen, der Anzahl der Kinder, die an einer Ferienfreizeit teilnehmen und den durchschnittlichen Reisekosten. Familien mit bis zu einem mittlerem Einkommen können eine Bezuschussung erhalten. Ein Antrag muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei uns gestellt werden.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Kinder- und Jugendliche mit erstem Wohnsitz in Bad Homburg, die Besitzende eines gültigen Bad-Homburg-Passes sind und/oder Transferleistungen erhalten und/oder Familien mit einem geringem Einkommen.

 

  • Nachweis Bad-Homburg-Pass oder Bescheid Leistungen nach SGB II, XII oder AsylbLG und andere Einkommensnachweise
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Kindererholungszuschuss
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Marina Gröschl
Stellvertretende Fachdienstleitung
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