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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Verpflichtungserklärung

Hinweis: um den Online-Service "Verpflichtungserklärung" nutzen zu können, müssen Sie wohnhaft in Bad Homburg v. d. Höhe sein.

 

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt einer Ausländerin oder eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn sie oder er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.

Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Sie können jetzt auch die Online-Antragstellung für eine Verpflichtungserklärung der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Hohe nutzen.

Eine vollständige Online-Bearbeitung ohne Vorsprache kann nur erfolgen, wenn Sie sowohl ePay als auch die eID-Funktion Ihres Ausweisdokumentes verwenden. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen dann postalisch zugeschickt.

Sollten Sie lediglich ePay benutzen, so können Sie alle Informationen und Dokumente in dem Online-Prozess hochladen; für einen Abholtermin werden wir Sie telefonisch zeitnah kontaktieren.

Da eine Zahlung per ePay im Voraus erforderlich ist, können Sie weiterhin auch ohne Nutzung einer Online-Bezahlfunktion telefonisch einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

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Kosten & Zahlungsweise
Rechtsgrundlagen
  • § 68 Aufenthaltsgesetz

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