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Kultur, Tourismus, Veranstaltungen und Freizeit

Brauchtumsfeuer - Anzeige

Möchten Sie öffentlich im Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle des Bereich 32.1 - Sicherheit und Ordnung eine Genehmigung.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig. 

Voraussetzungen

Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden dürfen nur unbehandeltes Holz sowie der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt oder Reisig und Stroh (mit ca. 20 % Restfeuchte, auch trockene Weihnachtsbäume, keine großen Stämme). Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- oder Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen oder ähnlichen Materialien genutzt werden. Zum Entfachen des Feuers darf nur trockenes Stroh, auf keinen Fall jedoch Brandbeschleuniger, wie z. B. Altöl, Dieselkraftstoff oder Benzin benutzt werden. Das Feuer muss kontrollierbar sein, darf nicht zu hoch aufgeschichtet werden und glühende Reste müssen abgelöscht werden.

Es ist darauf zu achten, dass das Feuer nicht auf Bäume, Sträucher oder Böschungsbewuchs übergreift. Folgende Mindestabstände sind zur Vermeidung von Brandgefahr und Geruchsbelästigungen von Nachbarn und Straßenbenutzern einzuhalten:
• 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden;
• 25 m von sonstigen baulichen Anlagen;
• 50 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen;
• 10 m Abstand von befestigten Wirtschaftswegen;
• 200 m Abstand zu Autobahnen.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder unter 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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