Unterhaltsvorschuss
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschussstelle zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn
• ein Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
• das Kind in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
• der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
• der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.
Die Unterhaltsleistung wird im Regelfall unter Anrechnung des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes in Höhe des sich nach § 1612 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gewährt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt:
- 174,00 Euro monatlich für Kinder bis zu 5 Jahren
- 232,00 Euro monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 309,00 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Ab dem 1. Juli 2017 haben auch Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Für diese Altersgruppe ist weitere Voraussetzung, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil Unterhalt, so wird dieser auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Dieses gilt auch für Waisenbezüge, die das Kind erhält. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird ein Einkommen aus Vermögen sowie zumutbarer Arbeit auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet
Zuständige Stelle
Wenn Sie in Bad Homburg v.d.Höhe leben, ist das Jugendamt der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe für Sie zuständig.
Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die im Hochtaunuskreis leben, ist der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises zuständig.
Unterhaltsvorschuss des Hochtaunuskreis
Wie kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?
Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie per Online-Antrag oder in schriftlicher Form bei der Unterhaltsvorschussstelle einreichen. Für den Online-Antrag benutzen Sie unten stehenden Link. Für einen schriftlichen Antrag können Sie das Antragsformular als PDF-Datei herunterladen, bei der zuständigen Sachbearbeiter*in im Rathaus abholen oder Sie rufen in der Unterhaltsvorschussstelle an und erhalten ein Antragsformular per Post.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir noch einige Unterlagen. Diese können Sie bei der Benutzung des Online-Antrags gesichert hochladen, bei dem schriftlichen Antrag in Kopie mit einreichen, oder bei einem persönlichen Antragsgespräch vorlegen. Wir benötigen von Ihnen:
• Geburtsurkunde des Kindes
• Pass, Personalausweis
• ggf. Aufenthaltstitel (-erlaubnis oder –berechtigung)
• vorhandene Titel (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung
• Vaterschaftsanerkenntnis bzw. –feststellungsurkunde oder –titel
• Nachweise über Arbeitseinkommen der letzten drei Monate, Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide, o.ä.
• Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden
• ggf. Scheidungsurteil und Niederschrift aus der Verhandlung
• ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: bei SGBII Bezug vollständigen, aktuellen Bescheid des Jobcenters
• ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise, Ausbildungsvertrag
Bei dem Online-Antrag ist derzeit aus gesetzlichen Gründen zusätzlich eine einseitige schriftliche Bestätigung unterschrieben an die Unterhaltsvorschussstelle zu senden, um den Online-Antrag als Antrag werten zu können.
Den schriftlichen Antrag können Sie persönlich samt den erforderlichen Unterlagen in der Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe abgeben. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit einer Sachbearbeiterin / einem Sachbearbeiter der Unterhaltsvorschussstelle (Kontaktdaten s.u.).
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Derzeit erfolgt keine persönliche Ausgabe von Anträgen oder anderen Formularen.
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie über unser Onlineportal stellen. Des Weiteren können Sie den Antrag sowie das Beiblatt für Kinder ab dem 12. Lebensjahr auf unserer Homepage öffnen und ausdrucken. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch derzeit Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Links und Downloads
- Online-Antrag: Infos zum Onlineantrag erhalten Sie direkt in dem Portal während des interaktiven Ausfüllens.Ihre Vorteile bei der Benutzung des Online-Antrags: • Sie brauchen keine Antragsformulare anfordern, sondern können in dem Portal alle notwendigen Daten direkt erfassen und an die Unterhaltsvorschussstelle senden. • Sie sind unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde. • Die benötigten Nachweise können Sie als PDF-Datei oder Foto hochladen oder später nachreichen. • Ihr Antrag wird direkt an die Unterhaltsvorschussstelle übermittelt.
- Merkblatt Unterhaltsvorschuss.pdf
- Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Interaktiv)
- Beiblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Diana Kösling | Buchstabenbereich Nachname Kind: A - F | 06172 100-5034 | Unterhaltsvorschussbad-homburgde |
Frau Claudia Eichler | Buchstabenbereich Nachname Kind: G - KI | 06172 100-5002 | Unterhaltsvorschussbad-homburgde |
Herr Tim Salzer | Buchstabenbereich Nachname Kind: KJ - SCH | 06172 100-5049 | tim.salzerbad-homburgde |
Frau Yeliz Dirksen | Buchstabenbereich Nachname Kind: SD - Z | 06172 100-5039 | Yeliz.dirksenbad-homburgde |
Herr Saša Lebeau | Hilfeleistung | 06172 100-5040 | Schuldnerberatung2bad-homburgde |