Zweitwohnung / Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |