Personalausweis, vorläufiger
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Gebühren
EUR 10,00
Zahlungsart
Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Dieser Vertreter muss sich persönlich ausweisen können.
Ein vorläufiger Personalausweis kann nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises ausgestellt werden.
Bearbeitungszeit
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
In der Regel kann ein vorläufiger Personalausweis bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sofort ausgestellt werden.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |