Personalausweis, vorläufiger
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Gebühren
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Ein vorläufiger Personalausweis kann nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises ausgestellt werden.
Bearbeitungszeit
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |