Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Verfahrensablauf
Seit 01.03.2017 ist ausschließlich die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe für Personen, die ihren Kirchenaustritt erklären wollen und mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, zuständig. Die Zuständigkeit ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung vom Amtsgericht auf die Stadtverwaltung übergegangen.
Zuständige Stelle
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Unterlagen
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit.
Gebühren
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Zahlungsart
Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Der Kirchenaustritt wird am Tag nach der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Austritt wirksam geworden ist. Bezüglich der steuerrechtlichen Auswirkungen verweisen wir auf das Informationsblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. www.oberfinanzdirektion-frankfurt.de
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |