Kinderreisepass
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Den Kinderreisepass müssen Sie beantragen.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder - je nach Reiseziel - einen Reisepass. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
- Bei Antragstellung muss die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich) vorliegen. Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann.
- Kinder, für die ein Kinderreisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Gebühren
Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.
Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:
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die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
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die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Bearbeitungszeit
Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.
Kinderreisepässe können verlängert werden.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |