Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 57,00 €
- für jeden weiteren Hund 65,00 €
Bei Verlust oder unbrauchbarer Hundesteuermarke wird dem Halter oder der Halterin vom Bereich Steuern und Abgaben eine Ersatzmarke ausgehändigt. Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke innerhalb von zwei Wochen an die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zurückzugeben.
Formulare, die Sie online ausfüllen können
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Nicole Pauly |
| 06172 100-2034 | nicole.paulybad-homburgde |
Frau Larissa Haberland |
| 06172 100-2036 | larissa.haberlandbad-homburgde |
Frau Gundula Kramer |
| 06172 100-2037 | Gundula.Kramerbad-homburgde |
Frau Alexandra Burzynski |
| 06172 100-2038 | alexandra.burzynskibad-homburgde |