Straßenreinigung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Herr Thomas Ettlinger | Straßenreinigung und Wertstoffhöfe | +49 (0)6172 6775-72 | strassenreinigungbbh.bad-homburgde |
Herr Sascha Stürtz | Strassenreinigung-Wertstoffhöfe-Winterdienst | +49 (0)6172 677549 |