Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.
Zuständige Stelle
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Unterlagen
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung