Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Torsten Pelzner | 06172 100-6720 | naturschutzbad-homburgde |