Regenwasserbewirtschaftung
Regenwassernutzung
Von Dachflächen abfließendes Regenwasser kann zum Wäschewaschen, zur Toilettenspülung, als Putzwasser und/oder für die Gartenbewässerung verwendet werden. Für die anstelle von Trinkwasser verbrauchte Regenwassermenge spart der Grundstückseigentümer die Bezugskosten für Frischwasser, sowie die an den Frischwasserbezug gekoppelte Gebühr für Schmutzwasser. Das Zisternenvolumen wird außerdem bei der Ermittlung der Regenwassergebühr zugunsten des Gebührenzahlers in Ansatz gebracht (s. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge). Für Neubauten werden Zisternen z. T. in Bebauungsplänen vorgeschrieben.
Flächenentsiegelung
Die Gebühr für Niederschlagswasser richtet sich nach dem Versiegelungsgrad des jeweils angeschlossenen Grundstücks (s. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge). Im Zuge von Neu- oder Umplanungen ist es empfehlenswert, die versiegelten Flächen gering zu halten und die befestigten Oberflächen Wasserdurchlässig herzustellen. Z.B. Hof- und Stellflächen in versickerungsfähigem Öko-Pflaster senken die Niederschlagswassergebühr gegenüber einer vollversiegelten Asphaltfläche.
Regenrückhaltung
Bei großen Grundstücken (ab 800m² abflusswirksamer Fläche) mit hohem Versiegelungsgrad (i.d.R. Gewerbegrundstücke) ist davon auszugehen, dass die Ortskanalisation den Bemessungsregen nicht fasst, so dass eine Regenrückhaltung unverzichtbar ist. Ein entsprechender Regenrückhalteraum (RRR) ist mit der Stadtentwässerung im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens abzustimmen.