Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Unterlagen
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Mitzubringen
- kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
- von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen
Gebühren
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Bauaufsicht | 06172 100-6311 | bauaufsichtbad-homburgde |
Herr Dominik Richter | 06172 100-6317 | dominik.richterbad-homburgde |