Städtischer Mietzuschuss
Zweck des Mietzuschusses
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe einen Mietzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum als freiwillige soziale Leistung. Die Zuschussgewährung erfolgt speziell für solche Mieter, die über den Einkommensgrenzen, die für die Gewährung von staatlichem Wohngeld gelten, liegen.
Wer ist antragsberechtigt ?
Jeder Bürger, der in Bad Homburg v. d. Höhe eine Wohnung angemietet hat.
Art der Förderung
Die Förderung wird als laufender Zuschuss zur Senkung der Miete gewährt.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Mietzuschusses ist abhängig von der Familiengröße, den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und der Einkommenshöhe. Die Gewährung von Mietzuschuss ist antragsabhängig. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Wird hiernach ein Wiederholungsantrag eingereicht, sind die persönlichen, wirtschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen neu nachzuweisen.
Zuständige Stelle
Bitte beachten: Die telefonischen Sprechzeiten des Fachbereichs Wohnen sind Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprach ist nach Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie per E-Mail: MietzuschussBad-Homburgde oder telefonisch vereinbaren.
Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete erhalten Sie beim Wohnungsamt.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Anya Chamnongvongse | 06172 100-5093 | homburger-modellbad-homburgde |
Frau Angelika Göhringer | 06172 100-5092 | angelika.goehringerbad-homburgde |