Wohnung Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Zuständige Stelle
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben</p>
- Wohnungsgeberbestätigung (Formular siehe unten unter Links und Downloads)</p>
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogene Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszuge)
- aus dem Ausland zugezogene Personen: die ins Deutsche übersetzte Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde
- bei minderjährigen Personen: die Ausweise und/oder Geburtsurkunde
- bei geschiedenen oder alleinerziehenden Personen: den Sorgerechtsbescheid oder die Negativbescheinigung (vom Amt für Amtsvormundschaft) oder die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteiles.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs. Gebühren erhoben werden.
Bearbeitungszeit
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Auskunft Stadtladen | 06172 100-3101 | stadtladenbad-homburgde |