Reisepass
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
-
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
-
ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
-
ggf. Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
- bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde.
- bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass)
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich).
- Bei Alleinerziehenden ist neben dem entsprechenden Personalausweis oder Reisepass ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes erforderlich.
- Kinder, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
- Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Gebühren
Reisepass
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
-
für einen Reisepass EUR 37,50 ,
-
für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
-
für einen Reisepass EUR 60,00,
-
für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
-
die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
-
die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro.
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 Euro.
- bei Beantragung eines Expresspasses zuzüglich 32,00 Euro.
- bei Beantragung eines 48-Seiten-Passes zuzüglich 22,00 Euro.
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 Euro.
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
- Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht , ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden.
- Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Beantragung des Reisepasses die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
Online-Statusabfrage
- Hier geht's zur StatusabfrageWenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie hier sehen, wie der Status Ihrer Beantragung ist.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |