Personalausweis, vorläufiger
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Gebühren
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Zahlungsart
Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.
Dieser Vertreter muss sich persönlich ausweisen können.
Ein vorläufiger Personalausweis kann nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises ausgestellt werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel kann ein vorläufiger Personalausweis bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sofort ausgestellt werden.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |