Personalausweis / eID-Karte
Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
Ausgestellte Personalausweise gelten bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort und können uneingeschränkt genutzt werden. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht zur Ungültigkeit von Ausweisen ohne EU-Logo.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde.
- bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass)
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich).
- Bei Alleinerziehenden ist neben dem entsprechenden Personalausweis oder Reisepass ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes erforderlich.
- Kinder, für die ein Personalausweis beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
- Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
- Ein weiteres Passbild ist notwendig, wenn Sie auch einen vorläufigen Personalausweis benötigen.
Gebühren
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den ersten Personalausweis für Kinder und Jugendliche
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt die Gebühr im Regelfall 10,00 Euro.
Zahlungsart
Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Onlineabfrage - Status der Beantragung
- Hier geht's zur StatusabfrageWenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie hier schauen, wie der Status der Beantragung ist.
Links und Downloads
Links und Downloads
- Informationen zur neuen eID-KarteZum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |