Briefwahl
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann man seine Stimmen auch per Brief abgeben. Sie können den Wahlbrief mit Stimmzettel und unterschriebenen Wahlschein entweder dem Wahlamt übersenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Wenn die Zeit für die Zusendung der Briefwahlunterlagen nicht ausreicht, können sie auch bei der Gemeinde abgeholt werden. Man kann auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro seine Stimmen abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde kann man auch eine Person seines Vertrauens beauftragen. Der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Gemeinde schriftlich erklären, dass er für höchstens vier Personen tätig wird. Damit soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Kontaktdaten
Telefon | 06172 100-3112 |
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Telefax | 06172 100-3181 |