Zahlungsverkehr und Mahnungen
Die Buchhaltung ist für die Verbuchung der Einnahmen der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zuständig. Des Weiteren ist sie zuständig für die Durchführung der Mahnungen. Für Rückfragen bezüglich Zahlungseingängen stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen der Buchhaltung gerne zur Verfügung.
Bei Rückfragen, welche die Entstehung der Forderung betreffen, bitten wir Sie, sich an den jeweils zuständigen Fachbereich zu wenden. Um die Einhaltung der Fristen bei turnusmäßig wiederkehrenden Zahlungen sicherzustellen, empfiehlt sich die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Stadtkasse.
Hinweise
Bankverbindung:
Taunus Sparkasse Bad Homburg
IBAN DE58 5125 0000 0001 0140 05
BIC HELADEF1TSK
Bareinzahlungen sind bei der Stadtkasse nicht möglich.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Kerstin Denfeld | Kindertagesstätten, Fehlbelegung, Pachten, (wiederkehrende Einnahmen ohne Steuern) | 06172 100-2024 | kerstin.denfeldbad-homburgde |
Herr Alexander Heimel | Grund-, Gewerbe-, Spielapparate- und Hundesteuer (A - K) | 06172 100-2026 | alexander.heimelbad-homburgde |
Frau Sandra Menger | Grund-, Gewerbe-, Spielapparate- und Hundesteuer (L - Z) | 06172 100-2025 | sandra.mengerbad-homburgde |
Frau Elfete Zeneli | Einzeleinnahmen | 06172 100-2023 | elfete.zenelibad-homburgde |