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Mobilität

Mobil bleiben trotz Behinderung ist im Alltag nicht immer leicht. Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise zur Fortbewegung in Bad Homburg v. d. Höhe.

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Stadtplan barrierefreie Einrichtungen

In unserem Internetauftritt finden Sie einen Stadtplan, in dem die Behinderteneinrichtungen (Behindertenparkplätze, -Toiletten, behindertenfreundlich ausgebauten Bushaltestellen, Blindenampeln und behindertengerechten Telefone) eingetragen sind. Weiterhin erhalten Sie einen Stadtplan mit den Behindertenparkplätzen im Stadtladen, bei der Tourist Info + Service im Kurhaus oder bei der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung. Im Internet findet man auch unter http://wheelmap.org einen Stadtplan, in dem die rollstuhlgerechten Orte eingetragen sind und jeder weitere Hinweise eintragen kann. Man benötigt hierfür den Browser von Firefox.

Taxigutscheine - Behindertenfahrdienst

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung außerstande sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und ein Taxi nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten benutzen können (Merkzeichen aG) und selbst nicht motorisiert sind bzw. nicht auf das Fahrzeug von Haushaltsangehörigen zurückgreifen können, können - sofern sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten - den Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen. Diese Leistung kann auch als persönliches Budget beantragt werden. Zuständig für den Behindertenfahrdienst ist der Hochtaunuskreis.

Personen, die einen ablehnenden Bescheid vom Hochtaunuskreis - wegen zu hohem Einkommen - erhalten haben und in Bad Homburg v.d.Höhe wohnen, können bei der Stadtverwaltung formlos einen Antrag auf Taxigutscheine stellen (Kopie des Ablehnungsschreibens und des Schwerbehindertenausweises beilegen). Sie erhalten ein Taxigutscheinheft, das es Ihnen ermöglicht, Taxifahrten zur Pflege sozialer Kontakte oder zum Besuch von Veranstaltungen (nicht für Krankentransporte) im Wert von bis zu 45 € im Monat zu unternehmen.

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Parksonderrechte für Schwerbehinderte

Wir weisen darauf hin, dass der Schwerbehindertenausweis nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Hierzu muss der blaue Behindertenparkausweis (gilt europaweit) bei dem Fachbereich Öffentliche Ordnung beantragt werden. Diesen erhalten Menschen mit dem Merkzeichen oder im Behindertenausweis. Der Ausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.