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Kanalnetz - Neubau und Unterhaltung

Die Ortskanalisation dient der Entwässerung unserer Stadt. Die Kanäle müssen regelmäßig überprüft werden. Manche Kanäle in der Stadt sind bereits rund 100 Jahre alt und müssen teilweise saniert oder ausgetauscht werden.

 

Bestandspläne Ortskanalisation

Zur Planung von Baumaßnahmen, die den öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen, sowie zur Planung von baulichen Anlagen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden sollen, erhalten Sie als Bauherr oder Planer von uns Ausschnitte aus den Bestandsplänen der öffentlichen Abwasseranlage. Die Ausschnitte erhalten Sie in der Regel als PDF-Datei für einen DIN-A4 Ausdruck im Maßstab 1:500. Umfangreichere Planauskünfte bedürfen der Absprache.

Bestandspläne über private Grundstücksentwässerungsanlagen liegen nicht vor. Im privaten Wohnungsbau ist es nicht üblich, nach Abschluss einer Maßnahme Bestandspläne zu erstellen. In der Regel liegen uns deshalb Genehmigungsplanungen vor, die jedoch zum Teil stark von der Ausführung abweichen können.

 

Kanalneubau und Erschließung

Neue Abwasserkanäle werden im Rahmen der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten erforderlich, aber auch im Zusammenhang mit der Anpassung der Rohrdimensionen an veränderte hydraulische Anforderungen im Bestand, sowie mit dem Austausch bestehender Kanäle, die aufgrund ihrer Schadensklasse nicht in geschlossener Bauweise saniert werden können. Geplante Kanalbaumaßnahmen werden in jährlichen Koordinationsgesprächen abgestimmt.

 

Abwassergebühren und Abwasserbeitrag

Bei der Neuerschließung von Grundstücken sind, unabhängig von der Kanalgebühr und den Hausanschlusskosten, Abwasserbeiträge je nach Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen.

Abwassergebühren werden zur Deckung der laufenden und festen Betriebskosten der Kanalisation und der Kläranlage erhoben. Dabei wird die Abwassergebühr in zwei Bestandteile aufgeteilt, um zum einen eine höhere Gebührengerechtigkeit zu schaffen und zum anderen einen Anreiz zu ökologischem Verhalten zu geben. Die Gebühr für Schmutzwasser wird auf der Grundlage der verbrauchten Frischwassermenge erhoben. Außerdem gibt es eine Gebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser pro Quadratmeter befestigter Fläche. Die Niederschlagswassergebühr, die zusammen mit der Grundsteuer veranlagt wird, kann durch das Sammeln von Regenwasser, das heißt durch den Bau von Zisternen, reduziert werden. Die gültigen Gebühren können Sie der städtischen Abwassersatzung (s.u.) entnehmen.

Stadtentwässerung
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PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Frank Bomhauer
Leitung Stadtentwässerung
Simone Kostka
Sachbearbeiterin
Anja Nebesni
Sachbearbeiterin