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Feststellung der Schwerbehinderung

Schwerbehinderungen werden vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt anerkannt. Formulare und Beratung erhalten Sie auch bei der Beratungsstelle der Stadtverwaltung.

Wir geben Ihnen gerne vor Antragstellung ein paar nützliche Hinweise.

Die Anschrift des Versorgungsamtes lautet:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt
Telefon 069 1567-1
Fax 069 1567-234
E-Mail: post@havs-fra.hessen.de